Die Untersuchung

Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie – eine Röntgenuntersuchung der Brust. Diese Untersuchung bietet die Chance, Brustkrebs frühzeitig zu erkennen, um ihn erfolgreich und schonend behandeln zu können. Die Kosten dafür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV), so werden Ihnen die Kosten entsprechend Ihrem individuellen Vertrag erstattet (Erklärung der privaten Krankenversicherungen aus dem Jahre 2006).

Schritt eins: die Einladung

Als Frau zwischen 50 und 69 Jahre werden Sie automatisch alle zwei Jahre persönlich zum Mammographie-Screening eingeladen. Die Einladung koordiniert die „Zentrale Stelle“ Ihrer Region, die Ihre Daten vom Einwohnermeldeamt bekommt. In dem Einladungsschreiben finden Sie einen Terminvorschlag und die Adresse der für Sie zuständigen Screening-Einheit. Außerdem liegen dem Brief ausführliche Informationen zum Programm und zum Untersuchungsablauf bei. Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs ist freiwillig. Sie entscheiden also selbst, ob Sie teilnehmen.

Einladende Stelle für Rheinland-Pfalz:
Zentrale Stelle Mammographie-Screening bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
Maximilianstraße 22
67433 Neustadt an der Weinstraße

TERMINVERGABE
Die Terminvergabe erfolgt
über die Zentrale Stelle
Mammographie-Screening
Rheinland-Pfalz:
06321-9674040
Gern beantworten wir auch persönlich Ihre Fragen zum Mammographie-Screening-Programm. Bitte rufen Sie uns an unter:
06731-964050

Schritt zwei: die mammographie selbst

Vor der Untersuchung werden Sie gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Er dient dazu, Ihre persönlichen Daten zu erfassen und mögliche Vorerkrankungen zu erfragen. Eine radiologische Fachkraft, die eigens für das Screening geschult wurde, bespricht mit Ihnen den Fragebogen und beantwortet Ihre Fragen zur Untersuchung.

Das Röntgen selbst dauert nur wenige Minuten. Die Röntgenassistentin macht von Ihren Brüsten je zwei Aufnahmen in unterschiedlichen Positionen – von oben nach unten und schräg von der Mitte her zur Seite. Für die Röntgenaufnahmen wird die Brust zwischen zwei Platten gelegt und kurz komprimiert (gedrückt). Das kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein. Das Zusammendrücken ist aber notwendig, denn nur so können hochauflösende, verwacklungsfreie Aufnahmen erstellt werden. Zudem kann so die Strahlendosis verringert werden.

Ihre Brust wird mit einem hochmodernen digitalen Vollfeldgerät geröntgt. Mit dieser Methode kann das Brustgewebe besonders detailliert dargestellt werden. Gleichzeitig wird die Strahlendosis nochmals um bis zu einem Drittel gesenkt. Die Aufnahmen Ihrer Brust werden Millimeter für Millimeter von mindestens zwei speziell fortgebildeten und erfahrenen Fachärzten/-innen unabhängig voneinander ausgewertet.

Schritt drei: Das Ergebnis

Damit eine hohe Qualität im Programm erreicht wird, müssen sich die Fachärzte/-innen bei der Auswertung an besondere Qualitätsstandards halten. Deshalb dauert es etwas Zeit, bis Sie das Untersuchungsergebnis mitgeteilt bekommen. In der Regel erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Untersuchung als Brief innerhalb von sieben Werktagen.

Bei etwa 95 Prozent der untersuchten Frauen zeigt die Mammographie keine Auffälligkeiten. Das heißt, diese Frauen werden in zwei Jahren erneut schriftlich zum Mammographie-Screening eingeladen.

Bitte denken Sie daran: Das Mammographie-Screening ersetzt nicht die jährliche Krebsvorsorge bei Ihrem Frauenarzt!

Abklärung bei auffälligkeiten

Zeigen Ihre Mammographie-Aufnahmen Auffälligkeiten, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Sie werden dann kurzfristig zu einer Abklärungsuntersuchung eingeladen. Das sollte Sie nicht gleich beängstigen, denn bisherige Erfahrungen zeigen, dass 80 % der Frauen, die erneut zu einer Untersuchung eingeladen werden, keinen Brustkrebs haben.

Vor der weiteren Untersuchung bespricht der leitendende Arzt/Ärztin der Screening-Einheit mit Ihnen die Mammographie-Aufnahmen und das weitere Vorgehen. Je nach Auffälligkeit können zusätzliche Röntgenaufnahmen oder eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) notwendig sein. Bei den meisten Frauen kann der Verdacht auf einen bösartigen Tumor ausgeräumt werden. Bei Wenigen wird zusätzlich eine Gewebeprobe (Biopsie) entnommen.

Sollte sich anhand der Biopsie der Verdacht auf einen bösartigen Tumor bestätigen, bespricht der Arzt/Ärztin mit Ihnen die nächsten Schritte. Sie können zu diesem Gespräch gern eine nahestehende Person oder einen Arzt/Ärztin Ihres Vertrauens hinzuziehen und in das weitere Vorgehen einbinden.